Die aus ehrenamtlichen Mitgliedern bestehende Ratsversammlung beschließt über sog. „Selbstverwaltungsangelegenheiten“, das sind Aufgaben, über die jede Gemeinde für sich selbst entscheidet. Dazu gehören z.B.

• die Ausstattung der Schulen,
• die Kindertagesstätten,
• die Feuerwehr und
• das Bauplanungsrecht.

Das Recht der „kommunalen Selbstverwaltung“ wird in Artikel 28 des Grundgesetzes garantiert. Die bedeutendste Aufgabe eines jeden Parlaments ist das Haushaltsrecht; die Ratsversammlung entscheidet jährlich über den Haushalt der Stadt Uetersen. Teil des Haushalts ist der Stellenplan; In ihm wird die Anzahl und der Beschäftigungsumfang der städtischen Mitarbeitenden und ihre maximale Bezahlung geregelt.

Das Beschlussorgan ist die Ratsversammlung und das Ausführungsorgan ist der Bürgermeister / die Bürgermeisterin mit den Mitarbeitenden im Rathaus (= hauptamtliche Verwaltung).

Wie arbeitet die Ratsversammlung?

Entscheidungen der Ratsversammlung werden in den Ausschüssen vorbereitet.

Die 2018 gewählte Ratsversammlung hat folgende Ausschüsse eingesetzt:

• den Hauptausschuss,
• den Bau- und Verkehrsausschuss,
• den Finanz- und
Rechnungsprüfungsausschuss,
• den Bildungsausschuss und
• den Sozial- und Umweltausschuss.

Die Ausschussgröße von 11 Mitgliedern blieb bestehen. Gegenüber 2013 gab es jedoch eine Änderung in den Zuständigkeiten: Für die Kitas ist nicht mehr der Sozialausschuss, sondern der Bildungsausschuss zuständig. Dafür wurde der Sozialausschuss um Umweltfragen aus dem Bauausschuss erweitert.

Entscheidungen der Ausschüsse werden in den Fraktionen vorbereitet.

In der 2018 gewählten Ratsversammlung sind fünf Fraktionen vertreten:

• CDU: 9 Ratsmitglieder,
• SPD: 8 Ratsmitglieder;
• GRÜNE: 4 Ratsmitglieder;
• BfB: 4 Ratsmitglieder;
• FDP: 2 Ratsmitglieder.

In den Fraktionen arbeiten auch „bürgerschaftliche Mitglieder“, die in die Ausschüsse entsandt werden können (nur nicht im Hauptausschuss). So kann jeder Bürger jederzeit mit in die Kommunalpolitik einsteigen, wenn eine Fraktion ihn als bürgerliches Mitglied aufnimmt. Die SPD-Fraktion besteht aus 16 Mitgliedern: acht Ratsmitgliedern und den acht „bürgerschaftlichen Mitgliedern“. In unserer Fraktion sind bürgerliche Mitglieder den Ratsleuten gleichgestellt. Die Parteizugehörigkeit für die Mitarbeit in der SPD-Fraktion ist nicht erforderlich. Keine der Fraktionen verfügt über eine eigene Mehrheit in der Ratsversammlung und in den Ausschüssen. Jede der beiden „großen“ Fraktionen (CDU und SPD) konnte sie jedoch zusammen mit zwei der drei kleinen Fraktionen erreichen. Gegen Ende der laufenden Wahlperiode hat die CDU-Fraktion zwei Ratsmitglieder durch Fraktionsausschluss bzw. -austritt und die BfB-Fraktion ein Ratsmitglied durch Fraktionsaustritt verloren. Die FDP-Fraktion verfügt jetzt über drei Ratsmitglieder; zwei Ratsmitglieder sind „fraktionslos“ geblieben.