Der Flächennutzungsplan (F-Plan) ist ein Instrument der Raumordnung auf gemeindlicher Ebene. In ihm wird festgelegt, wie die gemeindlichen Flächen genutzt werden sollen, z.B. als

    • Wohnbauflächen (W),
    • Gemischte Gebiete (M),
    • Gewerbliche Bauflächen (G),
    • Grünflächen,
    • Flächen für Gemeinbedarfseinrichtungen,
    • Landwirtschaftliche Flächen und Wald.

Der F-Plan wird für das ganze Gemeindegebiet aufgestellt. Für Uetersen, Tornesch, Moorrege und Heidgraben existiert ein gemeinsamer F-Plan.

Der Bebauungsplan (B-Plan) regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken. Er ist aus dem F-Plan zu entwickeln. Der B-Plan umfasst i.d.R. nur einen Teil des Gemeindegebietes.
Beide Pläne durchlaufen ein förmliches Verfahren:

    • Aufstellungsbeschluss (im Fachausschuss =Ausschuss für Bau-, Umwelt- und Verkehrswesen (BUV)),
    • Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (BUV) und
    • Satzungsbeschluss (BUV und Ratsversammlung).

Der Fachausschuss (BUV) berät dreimal über den Plan; die Ratsversammlung fasst endgültig den Satzungsbeschluss. In den ersten beiden Verfahrensstufen sind Einwendungen von Bürgern, Trägern öffentlicher Belange und Nachbar-gemeinden möglich, über die entschieden werden muss (= Abwägung).
Der B-Plan schafft Baurecht.

Erhard Vogt, April 2018