Die Ratsversammlung beschließt über sog. „Selbstverwaltungsangelegenheiten“, das sind Aufgaben, über die jede Gemeinde für sich selbst entscheidet. Dazu gehören z.B.
• die Ausstattung der Schulen (→ siehe „Gemeinden als Schulträger“),
• die Kindertagesstätten,
• die Feuerwehr und
• das Bauplanungsrecht (→ siehe „Die Planungshoheit der Gemeinden“).
Das Recht der „kommunalen Selbstverwaltung“ wird in Artikel 28 des Grundgesetzes garantiert.
Die bedeutendste Aufgabe eines jeden Parlaments ist das Haushaltsrecht; die Ratsversammlung entscheidet jährlich über den Haushalt der Stadt Uetersen. Teil des Haushalts ist der Stellenplan; in ihm wird die Anzahl und der Beschäftigungsumfang der städtischen Mitarbeiter und ihre maximale Bezahlung geregelt.
Das Beschlussorgan ist die ehrenamtlich tätige Ratsversammlung und das Ausführungsorgan ist der Bürgermeister / die Bürgermeisterin mit den Mitarbeitern im Rathaus (= hauptamtliche Verwaltung).
Erhard Vogt, März 2018