Alternativantrag zur Sitzung des Hauptausschusses am 06.06.2023

Die SPD-Fraktion bittet um Beschlussfassung über folgenden Antrag:

Für die Arbeit ist den Fraktionen ein einmaliges IT-Budget für die Beschaffung von Hard- und Software gemäß ihren erzielten Stimmanteilen zu überlassen. Die Beschaffung erfolgt über Rahmenverträge der Verwaltung. Hierfür werden Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 EUR freigegeben.

Begründung:

Die Summe von 157.546,80 EUR für 90 Apple-Geräte, nur um PDF-Dateien aus dem Ratsinformationssystem anschauen zu können, ist sachlich unzureichend begründet und zu hoch. Alternativ schlägt die SPD-Fraktion vor, den Fraktionen ein IT-Budget zur eigenen Verfügung zu überlassen.

Die bereits ausgegebenen iPads, die zumeist lediglich zwei Jahre alt sind, sind auch über Jahre noch deutlich ausreichend, um PDF-Dateien anschauen zu können. Sie sind darüber hinaus sogar hinreichend, um komplexe Anwendungen installieren zu können, was weit über das Anschauen von Dokumenten hinaus geht.

Die Überlassung von Geräten, die einen durchschnittlichen Anschaffungspreis von 1.750,52 EUR pro Person inkl. Zubehör hätten, könnte für die Empfänger*innen womöglich auch noch steuerliche Konsequenzen haben und die Situation deutlich komplexer gestalten bzw. verteuern (geldwerter Vorteil).

Bei der Beschaffung wurde der entscheidende Punkt bislang nicht mitgedacht: Die bislang in Augenschein genommenen Geräte verfügen über Betriebssystem und einige Standard-Anwendungen. Software, die etwa das Erarbeiten von Dokumenten ermöglicht (z.B. MS Office), den internen Dialog und die Kommunikation stützen (Zoom, WebEx oder MS Teams) – etwa hybride Fraktionssitzungen mit Rücksicht auf die Belange von berufstätigen Eltern nehmen – machen die Bedienbarkeit erst interessant. Deshalb ist zwingend neben Hardware auch die Beschaffung von Software mitzudenken.

Zur Vereinfachung schlägt die SPD-Fraktion deshalb vor, den Fraktionen ein Budget zur eigenen sachgerechten Verwendung zu überlassen. Aus diesem Budget können Geräte oder Software über Rahmenverträge der Verwaltung beschafft werden, um die Arbeit in der Fraktion organisieren zu können.

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